Alkoholverbot
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Alkoholverbot
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Nach heutigem Recht im Islam (arabisch Hingabe) ist Alkoholgenuss - neben Ehebruch, Unzucht, Verleumdung, schwerem Diebstahl und Mord - ein Kapitalverbrechen und das gilt unter Umständen sogar für die Einnahme von Medikamenten, die in Alkoholsubstanzen gelöst wurden. Das Verbot für gläubige Moslems ist untrennbar mit dem Namen von Mohammed (570-632), dem Begründer des Islam, verbunden. Damit hat er die Weingeschichte entscheidend beeinflusst. Denn Wein bzw. alkoholische Getränke wurden damit aus fast allen Ländern, die die neue Religion annahmen, für immer verbannt. Das hat sich durch den im 20. Jahrhundert aufkommenden islamischen Fundamentalismus noch verstärkt. Nach der Machtergreifung im Jahre 1979 der Anhänger Ayatollah Khomeinis im Iran wurde in Teheran aller Alkohol auf die Straßen geleert. Das Verbot hat sich aber erst im Verlaufe der Zeit durchgesetzt, denn in der frühislamischen Epoche wurde in einzelnen Ländern Wein durchaus geschätzt. Die persische Stadt Schiras galt bis in das 19. Jahrhundert als Zentrum höchster Weinkultur und Dichter wie der berühmte Hafis (1324-1388) haben den Wein besungen. Der Handel mit Wein wurde Juden und Christen auch deshalb zeitweise von einzelnen Kalifen erlaubt, weil dies Steuereinnahmen brachte.
Der Koran benennt ausdrücklich die Rebstöcke als Schöpfung Gottes, dies steht in Sure 16, Vers 11 wie folgt: „Er ist es, der aus den Wolken Wasser herniederkommen lässt. Damit lässt er das Getreide wachsen, und die Ölbäume, Dattelpalmen und Rebstöcke”. Das islamische Paradies wird als von Brunnen und klaren Bächen bewässerter Garten mit vielen Früchten geschildert. Die darin eingegangenen Rechtgläubigen ruhen auf Diwanen und werden von schönen schwarzäugigen Huris (den Weißen) umsorgt, die ihnen aus vollen mit Moschus versiegelten Schläuchen einen mit Ingwer gewürzten Wein, gemischt mit dem Wasser der Quelle Tasnim, kredenzen. In der Sure 47, Vers 16 werden den Gläubigen „Ströme von Wasser, Milch, Wein und Honig” versprochen. Koran-Kommentatoren heben allerdings hervor, dass der Wein des Paradieses nicht berauschen werde. Wie kam es nun zum heute gültigen, strikten Alkoholverbot für die Moslems?
Auch innerhalb des Islams wurde darüber diskutiert, was genau Mohammed mit dem Alkoholverbot gemeint hat und ob es nicht Ausnahmen gibt. Auch Mohammed selbst war kein absoluter Abstinenzler, sondern soll nach Berichten gerne Nabidh, ein weinähnliches Getränk aus Datteln, genossen haben. Schließlich wuchs Mohammed ja in einem Landschafts- und Kulturkreis auf, in dem seit uralten Zeiten der Wein und andere alkoholische Getränke aus Weizen, Gerste, Hirse und Honig als Gottesgabe geschätzt und getrunken wurden. Weinschenken waren beliebt, wurden gerne besucht und dort dem Glücksspeil gefrönt. Der Wein zählte hier immer schon zum Alltagsleben, was in der Bibel mit unzähligen Beispielen belegt ist. Aischa (Ayesha) - die Lieblingsfrau von Mohammed - erzählte über die Trinkgewohnheiten des Propheten Mohammed wie folgt: „Wir pflegten Nabidh (Dattelwein) zu bereiten, indem wir eine Handvoll Datteln oder Rosinen in einen Schlauch gaben und Wasser darauf gossen. Das wurde von ihm dann am Abend genossen, wenn wir das morgens bereiteten oder morgens, wenn wir es abends taten“.
Dies führte zur ungeheuer wichtigen Frage im Islam, ob nur der Wein aus Trauben (nicht aber Wein aus Datteln) oder vielleicht sogar nur der übermäßige Genuss von Alkohol, das heißt Rausch (Trunkenheit), verboten ist. Dies wurde von liberalen Vertretern auch mit folgendem Koran-Vers begründet: „Diejenigen, die am Glauben festhalten und Gutes tun, soll kein Tadel treffen ob einer Speise, die sie genossen haben mögen, solange sie an Allah glauben und Gutes tun“. Dies sah (nach Mohammeds Tod) auch seine Witwe Aischa so: „Du darfst trinken, aber nicht dich betrinken“. Die meisten islamischen Rechtsgelehrten betrachten aber diese Diskussionen als spitzfindig und haarspalterisch und meinen, dass alle Getränke, die berauschen können, für einen Moslem prinzipiell verboten sind.
Der Koran (arab. Kur-ân = das oft zu lesende Buch), sozusagen die Bibel des Islams, ist von höchster Poesie und Weisheit. Auch J. W. von Goethe (1749-1832) hat dies anerkannt und schreibt: „Der Koran zieht uns immer wieder von neuem an, erfüllt uns mit Bewunderung und zwingt uns endlich zur Verehrung“. Das auf arabisch in Reimprosa verfasste Werk wurde um 610 bis 632 verfasst und repräsentiert die dem Propheten von Allah mitgeteilten und für alle Gläubigen (Muslime) verbindlichen Offenbarungen. Ursprünglich wurde der Koran ohne Absicht auf gesammelte schriftliche Aufzeichnung, sondern nur für das Gedächtnis und Auswendig-Wiederholung verfasst und wurde jährlich von Mohammed und dem Engel Gabriel mit der Urtextfassung im Himmel verglichen. Er ist im Verlaufe von 23 Jahren nach und nach entstanden und besteht aus 114 Kapiteln, den Suren (Sura = die den Menschen überwältigende Erhabenheit) mit insgesamt 6666 Versen.
Die Suren wurden erst nach Mohammeds Tod im Auftrag von Abu Bekr (Vater von Aischa und späterer erster Kalif) gesammelt. Vier Suren beschäftigen sich mit Wein (arabisch Khamr). In der Sure 16 „Al-Nahl“ (Die Bienen) im Vers 68 steht durchaus positiv: „Und von der Frucht der Palmbäume und den Weintrauben erhaltet ihr berauschende Getränke und auch gute Nahrung”. Die Sure zwei „Al-Bakarah“ (Die Kuh) gibt im Vers 220 aber den warnenden Rat: „Auch über Wein und Spiel (gemeint ist das Pfeilspiel Meisar, bei dem es um ein Kamel ging) werden sie dich befragen. Sag ihnen, dass in beiden die Gefahr der Versündigung liegt, doch auch Nutzen für die Menschen; der Nachteil überwiegt jedoch den Nutzen“. Und ebenso warnt die Sure vier „Al-Nisa“ (Die Weiber) in Vers 44 wie folgt: „O Gläubige, betet nicht in Trunkenheit, sondern erst bis ihr wieder wisst, was ihr redet“.
Diese Aussagen in den beiden Suren werden aber auch von islamischen Rechtsgelehrten noch nicht als völliges Weinverbot verstanden. Die Stelle im Koran, auf die sich das Alkohol- bzw. Weinverbot stützt, wurde nach einem Vorfall in Medina verfasst. Nach einem Mahl und Trinkgelage begann einer der Gefolgsleute Mohammeds aus Mekka, unter Alkoholeinfluss Spottverse über das Volk von Medina herzusagen, woraufhin ein aus Medina stammender Anhänger ihm einen Knochen über den Schädel schlug (dieser war zwar nicht tot, hatte aber eine klaffende Kopfwunde). Mohammed befragte Allah, wie er denn unter seinen Schülern Ordnung halten könne. Die Antwort Allahs ist in der fünften Sure „Al-Maida” (Der Tisch) im Vers 92 nachzulesen. Dies ist auch deshalb bedeutend, weil diese Sure nach Forschungen zeitlich gesehen als eine der letzten, wenn nicht als letzte überhaupt, verfasst wurde (und damit als „endgültig“ angesehen werden kann):
„O Gläubige, der Wein, das Spiel, die Bilder und das Loswerfen (ein Glücksspiel) sind verabscheuungswürdig und ein Werk von Satan. Vermeidet sie, damit es Euch wohlergehe. Der Satan will nur zwischen euch Feindschaft und Hass werfen durch Wein und Spiel und euch abwenden von dem Gedanken an Allah und vom Gebet. Wollt ihr deshalb nicht davon ablassen? Gehorcht Allah und gehorcht den Gesandten und seid auf eurer Hut“. Auch hier kommt zwar das Wort „verboten“ (arabisch Haram) nicht vor, aber es hat sich eben im Islam im Verlaufe der Zeit die allgemeine Auffassung durchgesetzt, dass Wein und darüber hinaus alles Berauschende (also auch Drogen) verboten sind.
Diese Antwort bewog Mohammed zum Befehl, allen Wein in Medina auf die Straßen zu schütten. Dabei war aber sicher nicht nur der Streit maßgebend, sondern er bezog sich wahrscheinlich auch auf die schädlichen Auswirkungen, die schwerer Wein auf die ausgedörrten Menschen der Wüste mit ihrem angeborenen hitzigen Temperament ausübte. Auf jeden Fall verordnete Mohammed das absolute Weinverbot und setzte als Strafe 40 Peitschenhiebe für die Übertretung aus. Einer seiner Nachfolger erhöhte die Strafe sogar auf 80, dies kann je nach Intensität bereits zum Tode führen. Diese Strafe wurde allerdings sehr selten angewendet. In der Frühzeit des Islams blieben aber viele Fragen, nicht nur bezüglich Alkoholgenuss, offen, die auch aus dem Koran nicht immer eindeutig interpretiert werden konnten. Nach Mohammeds Tod sind deshalb zwei Schriften entstanden, die mit dem Koran als glaubens- und rechtbestimmende Urkunden gelten.
Das ist erstens die Hadith (Erzählung) mit Mitteilungen über Aussprüche und Taten Mohammeds, sowie zweitens die Sunna (Gewohnheit) mit Berichten über beispielhaftes Verhalten Mohammeds. Darin wird zum Beispiel erzählt, dass der Engel Gabriel Mohammed bei seiner Himmelsreise zwei Trinkgefäße angeboten habe, in einem war Milch und im anderen Alkohol. Mohammed wählte die Milch und Gabriel sagte: „Hättest du den Alkohol genommen, so wäre deine Gemeinde irregegangen“. Der berühmte iranische Theologe Al-Ghazali (1059-1111) betont, dass niemand seine Tochter an einen Weintrinker verheiraten dürfe und sich damit den Zorn Gottes des Allmächtigen aussetze. Ein Alkoholverbot ist aber nicht nur auf den Islam beschränkt, sondern gab und gibt es noch immer auch im abendländischen Kulturkreis in Form prohibitiver Gesetze. Siehe auch unter Trinkkultur.
Alcohol ban