Glossar-Begriff
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Suchwort: Amtliche Prüfnummer
Amtliche Prüfnummer
In Deutschland müssen Weine der höchsten Weinqualitätsstufe einer sensorischen und analytischen Prüfung unterzogen werden. Als Beleg für die bestandene Prüfung für die Qualitätsweine und Prädikatsweine wird die so genannte Amtliche Prüfnummer vergeben. Sie muss auf dem Etikett angeführt werden. Aus dieser lassen sich Prüfstelle, Hersteller und Jahrgang eindeutig und zweifelsfrei zurückverfolgen. Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Von diesem Verbot bleiben jedoch notwendige Vorkehrungen für die übliche Weinpflege unberührt. Dazu zählen zum Beispiel Schwefeln, Zusatz von ...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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