Biowein
Glossar-Begriff
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Biowein
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Im Feber 2012 wurde vom Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) die EU-Vorschriften für „Wein aus biologischem Anbau“ verabschiedet. Bis dahin konnten Biowinzer auf ihren Flaschenetiketten lediglich „Wein aus ökologisch hergestellten Trauben“ angeben, da es keine Produktionsregeln gab. Ab der Ernte 2012 Ernte dürfen nach den Regeln hergestellte Produkte nun „Biowein“ oder „ökologischer Wein“ genannt werden. Die Richtlinien erlauben eine klare Differenzierung zwischen „Bio-Wein“ und „Nicht Biowein“. Bei der Vinifizierung sind bestimmte önologische Verfahren und Gentechnik verboten. Die zulässigen Höchstmengen für Sulfite (Salze der schwefligen Säure) sind 100 mg/l im Rotwein und bis zu 150 mg/l bei Weißwein (Abweichung von 30 mg/l ist zulässig ist, wenn der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt). Der Einsatz von Sorbinsäure ist verboten. Die Etiketten müssen das EU-Bio-Logo und den Code der Zertifizierungsstelle enthalten. Von der Neuregelung werden vor allem Vorteile für die Vermarktung in Drittländern erwartet. Siehe auch unter Ökologischer (Biologischer) Weinbau und Biodynamischer Weinbau.
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Organic wine