Blindverkostung
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Blindverkostung
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Eine Weinverkostung (auch Blindprobe), bei der entweder gar keine oder nur bestimmte Parameter über einen Wein bekannt sind. Oberstes Ziel ist eine objektive Beurteilung, bei der eine Beeinflussung durch Kenntnis berühmter Namen, berühmter Lagen oder berühmter Produzenten ausgeschlossen ist. Der berühmte Degustator Michael Broadbent (*1927) meinte, dass die Qualitätsbeurteilung durch Blindverkostung ohne jegliche Angaben die nützlichste Ausbildungsmethode für jeden Weinliebhaber, aber nicht selten auch die demütigendste darstelle. Es muss aber zwischen einer Blindverkostung im „buchstäblichen Sinn“ und einer im „übertragenen Sinn“ unterschieden werden. Unter Umständen kann das „schöne Aussehen“ eines Weines, so wichtig ein Wein ohne Trübung auch ist, zu einer Verzerrung der Objektivität führen. Um nun die Beeinflussung durch Farbe oder optische Reize generell auszuschließen, kann so eine buchstäbliche sinnvoll sein. Dies kann durch eine Verkostung bei Rotlicht, durch Verwendung schwarzer Degustationsgläser, Testen in völliger Dunkelheit oder durch verbundene Augen erreicht werden. Buchstäbliche Blindverkostungen sind jedoch Ausnahmen, nicht die Regel.
Eine Blindverkostung im übertragenen Sinn hingegen findet bei „normalem“ Licht, aber ohne bestimmte Produktinformationen statt. Werden mehrere Weine miteinander verglichen, können gemeinsame Informationen wie Rebsorte, Jahrgang oder Herkunft bekanntgegeben werden. Im Sinne einer gerechten Beurteilung dürfen die Verkoster keinesfalls über Produzent, Markenname oder sonstige auf den Produzenten hinweisende Daten informiert sein. Die Flaschen bzw. Gläser werden bei beiden Verkostungs-Arten mittels Nummer oder Code gekennzeichnet. Bei der Verkostung wird zwischen horizontaler Verkostung oder „Blindhorizontale“ (ein Anbaugebiet, ein Jahr, verschiedene Produzenten) und vertikaler Verkostung oder „Blindvertikale“ bzw. auch „Châteauvertikale“ (ein Weingut, jedoch verschiedene Jahrgänge) unterschieden. Der Extremfall, dass über die Weine keinerlei Informationen bekannt sind, ist eher die Ausnahme, kann aber zum Beispiel eine Prüfungsform sein. Ist genau bekannt, um welche Weine es sich handelt, nicht jedoch, in welcher Karaffe sie sich befinden, spricht man von einer Halbblindverkostung.
Um Manipulationen auszuschließen und 100%-ige „Blindheit“ zu gewährleisten, müssen die Weine vorbereitet werden. Man löst von den Flaschen entweder die Etiketten ab, oder man verhüllt diese mit Verkostungshüllen. Die Originalkorken werden gegen neutrale Spitzkorken ausgetauscht. Noch sicherer ist das aufwändigere Umfüllen in Karaffen. Eine unbeobachtete Person füllt die Weine in Karaffen und kennzeichnet sie mittels Code-Etiketten (z. B. Nummern), die aber nicht aufgeklebt, sondern vor die betreffenden Karaffen gelegt werden. Darüber wird eine schriftliche Notiz angefertigt (z. B. Nr 1 = Wein A, 2 = Wein B usw.). Die erste Person verlässt mit den Flaschen den Raum. Nun kommt eine zweite Person, die die Anordnung der Karaffen ändert, oder eben nicht. Sie tauscht also platzmäßig die Karaffen, oder lässt sie genauso stehen. Nun werden die Etiketten aufgeklebt, die bei den getauschten Flaschen natürlich nicht mehr mit der Liste der Person 1 übereinstimmen. Über die Tauschvorgänge wird ebenfalls eine Notiz angefertigt (z. B. 1 mit 6, 2 mit 4, kein Tausch bei 3 und 5). Dadurch wissen weder Person 1 oder 2 noch sonst jemand, welcher Wein sich wo befindet. Die Identität wird nach der Verkostung durch die beiden Notizen festgestellt. Siehe auch unter Weinansprache und Weinbewertung.
Blind Tasting