Herkunft
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Herkunft
Eines der wichtigsten Kriterien für eine bestimmte Qualität und Unverwechselbarkeit eines Weines ist der kontrollierte geographische Ursprung der Trauben, aus denen er gekeltert wurde. Das „kontrolliert“ bedeutet, dass die entsprechenden weingesetzlichen Vorgaben auch regelmäßig streng geprüft werden. Der wesentlichste Grund ist der Schutz vor Weinverfälschung. Schon in der Antike gab es vereinzelt die Gepflogenheit, die Weine nach ihrer Herkunft zu benennen. Zu den ältesten europäischen Herkunfts-Bezeichnungen zählen das 1716 definierte Gebiet für Chianti, sowie die 1756 definierten Grenzen für Portwein. Der große Vorreiter für ein landesweites System war aber Frankreich, wo nach Ende des Ersten Weltkrieges ein Appellationsystem (siehe Appellation d’Origine Protégée) beschlossen wurde. Darin wurden für landwirtschaftliche Produkte ein örtlich definierter und kontrollierter Ursprung und die Produktionsmethoden festgelegt. Unter Hoheit der INAO wurden nach dem Zweiten Weltkrieg die Regeln für den Weinbau vervollkommnet.
In engem Zusammenhang mit dem Appellations-System steht in Frankreich der umfassende und bei den Produzenten verinnerlichte Begriff Terroir. Dieser umfasst den komplexen Einfluss von Kleinklima, Bodentyp, Rebsorten und Kunst des Winzers auf den unverwechselbaren Weinstil eines auch kleinsten Bereiches. Das französische Appellations-System diente in der Folge als großes Vorbild für die weingesetzlichen Bestimmungen der meisten weinbaubetreibenden Länder Europas und zum Teil auch der Neuen Welt. Die Gesetze in den Ländern regeln heute nicht nur die Herkunft, sondern beinhalten auch Vorschriften für zum Beispiel zulässige Rebsorten, Rebschnitt und Maximal-Erträge, sowie auch für die Produktion und Beschaffenheit des Weines wie Mindest-Mengen für zum Beispiel Alkoholgehalt, Säure und Restzucker. Innerhalb der EU gibt es auf Basis der seit August 2009 gültigen neuen Weinmarktordnung ein EU-weit gültiges herkunftsorientiertes Bezeichnungssystem, das die Weine in zwei Qualitätsklassen - nämlich mit und ohne Herkunftsbezeichnung unterteilt. Die Herkunft (Weinbaugebiet) und in Frankreich zum Teil auch das Weingut verweisen damit implizit auf einen ganz bestimmten Weintyp bzw. Weintypen. Alle Weine ohne Herkunftsbezeichnung bedeuten in der Regel auch niedrigere Qualität, da für die Herstellung wesentlich weniger bzw. geringere Qualitätskriterien gelten.
Nach den Vorreitern Frankreich (AOC), Italien (DOC/DOCG), Portugal (DOC) und Spanien (DO, DOCa) wird das herkunftsorientierte System auch als „romanisches Weinrecht“ bezeichnet. In Österreich wurde ein solches 2002 mit der Bezeichnung DAC eingeführt. Im Gegensatz dazu steht das „germanische Weinrecht“, das nicht auf der Herkunft, sondern primär auf dem Mostgewicht (Zuckergehalt der Beeren) und Benennung der Rebsorte basiert. Dieses wurde (wird) vor allem in Deutschland und Österreich angewendet. In Österreich bestellt man in einem Restaurant (trotz DAC-Einführung) immer noch zumeist seine „Lieblingsrebsorte“ ohne Herkunftsangabe – zum Beispiel Zweigelt oder Veltliner.
Damit gibt man aber keinen Hinweis über Herkunft oder Produzent. Ein gut sortiertes Lokal bietet nämlich Grüner Veltliner aus verschiedenen Weinbaugebieten wie zum Beispeil Kamptal, Kremstal, Mittelburgenland, Wachau, Wagram oder Weinviertel an. Und diese können sich bezüglich des Geschmacks beträchtlich unterscheiden. Weiters hat man damit auch keine Aussage über den gewünschten Ausbau (trocken, lieblich, süß) gemacht. Kauft man aber einen Chablis, dann weiß man ganz einfach, dass es sich um einen trocken ausgebauten französischen Weißwein sortenrein aus Chardonnay handelt. Und bei einem Rioja ist klar, dass dies ein trockener spanischer Rotwein aus Tempranillo ist. Dies wird aber zumindest beim Chablis am Etikett nicht erwähnt. Siehe bezüglich Weinqualitätsstufen unter Qualitätssystem und bezüglich EU-Weinmarktordnung unter Weingesetz.
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