Hybriden
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Hybriden
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Hybride bedeutet übersetzt „aus zweierlei Herkunft“ oder „durch Mischung entstanden“. Im naturwissenschaftlichen Sprachgebrauch wird darunter ein Lebewesen verstanden, das durch Kreuzung von Eltern unterschiedlicher Zuchtlinien (Teilpopulationen innerhalb einer Rasse/Unterart), Rassen (Unterart/Subspezies) oder Arten hervorgegangen ist. Der Begriff ist insbesondere in der Pflanzenzüchtung verbreitet, wird aber zunehmend auch in der Tierzucht verwendet. Hybriden werden (ohne die umgangssprachlich damit verbundene negative Wertung) auch als Mischlinge oder Bastarde bezeichnet. Spontan in der Natur ohne menschlichen Eingriff entstandene Kreuzungen werden - vor allem bei Pflanzen - als Naturhybriden bezeichnet. Im Weinbau werden jedoch im Allgemeinen unter Hybriden nur die Kreuzungsergebnisse zwischen verschiedenen Arten/Spezies verstanden, zum Beispiel zwischen Vitis vinifera x Vitis labrusca. Man spricht dabei auch von interspezifischen Kreuzungen. Obwohl also auch intraspezifische Kreuzungen (innerhalb einer Art/Spezies) wie Dornfelder oder Zweigelt genau genommen Hybriden sind, werden sie im Weinbau in der Regel nicht als solche bezeichnet (siehe auch unter Reben-Systematik).
Hybriden (oft auch „Blendling“) im weinbaulichen Sinne entstehen durch Kreuzung zweier verschiedener Arten/Spezies. Bei der erstmaligen Kreuzung spricht man von so genannten Primärhybriden. Historische Kreuzungen von amerikanischen Wildreben untereinander wie zum Beispiel Vitis labrusca x Vitis rupestris, oder Kreuzungen von amerikanischen Wildarten und deren Hybriden mit europäischen Sorten (Vitis vinifera) werden als amerikanische Hybriden bezeichnet. Dies sind z. B. Agawam, Albania, Alden, America, Blanc Du Bois, Campbell Early, Cayuga White, Clinton, Concord, Elvira, Delaware, Dutchess, Herbemont, Hopkins, Horizon, Iona, Isabella, Jacquez, Melody, Missouri Riesling, Munson, Niagara, Norton, Noah, Orlando Seedless, Othello, Taylor, Venus und York-Madeira. Die meisten der zumeist reblaus- und zugleich pilzresistenten Sorten entstammen dem 19. Jahrhundert, jedoch besitzen nicht wenige davon einen aufdringlichen Foxton bzw. Erdbeeraroma, was sie zumindest in Europa für die Weinherstellung disqualifiziert.
Die zum Teil komplexen Kreuzungsprodukte europäischer Züchter des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts bezeichnet man als französische Hybriden, weil speziell in Frankreich aber auch in Spanien, Ungarn und Russland versucht wurde, das Problem des reblausbedingten Rebensterbens durch die Züchtung reblausresistenter Hybridsorten für den Weinanbau zu entschärfen. Dabei mussten natürlich amerikanische Spezies mit verwendet werden. Wertvolle Hilfe leisteten dabei unter anderem der US-Botaniker Thomas Volney Munson (1843-1913) bezüglich Unterlagen, sowie der aus der Schweiz nach Missouri eingewanderte Züchter Hermann Jaeger (1844-1895) bezüglich amerikanischer Hybriden, die dann zur Kreuzung mit europäischen Sorten verwendet wurden.
Solche französische Hybriden sind Aurore, Baco Blanc, Baco Noir, Bellandais, Cascade, Chambourcin, Chancellor, Chardonel, Chelois, Colobel, De Chaunac, Diamond, Etoile I, Etoile II, Frontenac, Garonnet, Léon Millot, Lucie Kuhlmann, Maréchal Foch, Maréchal Joffre, Marquis, Neron, Oberlin Noir, President, Ravat Blanc, Ravat Noir, Rayon d’Or, Roi des Noirs, Rosette, Roucaneuf, Rougeon, Rubired, Salvador Noire, Siegfriedrebe, Traminette, Triomphe d’Alsace, Varousset, Verdelet, Vignoles, Vidal Blanc und Villard Noir.
Es sind zumeist bereits komplexe Kreuzungen von Hybridsorten mit diversen Europäer-Reben oder mit anderen Hybridsorten (Sekundärhybriden, Multihybriden). Als man die Reblaus als Ursache des Weingarten-Sterbens erkannte, wurde ab den 1880er-Jahren versucht, durch großangelegte Kreuzungs-Programme reblausresistente Rebsorten mit guter Weinqualität zu züchten, um so der Plage Herr zu werden. Je mehr Vitis vinifera Anteile diese Hybridsorten jedoch besaßen, desto besser wurde zwar die Weinqualität, jedoch zeigten alle diese Hybriden mit Einkreuzungen von Vitis vinifera keine ausreichende Reblausresistenz. Hingegen waren die reblausfesten Hybridsorten mit geringen oder fehlenden Vitis-vinifera- Anteilen häufig ungenießbar (Foxton) und für die Weinbereitung unbrauchbar. Frühe Zuchtziele waren aber auch schon Resistenz gegen die ebenfalls mit der Reblaus aus Amerika eingeschleppten Schadpilze echter und falscher Mehltau und weitere Rebstock-Feinde, sowie Frostresistenz und andere Qualitäts-Verbesserungen.
Bei der Züchtung der so genannten ersten und zweiten Hybriden-Generation waren besonders die französischen Züchter François Baco (1865-1947), Albert Seibel (1844-1936), Eugéne Kuhlmann (1858-1932), Jean François Ravat (+1940), Bertille Seyve (1864-1939), Jean-Louis Vidal (1880-1976) und Victor Villard in großem Umfang tätig. Vielfach wurden die französischen Hybriden als Kreuzungspartner für weitere Hybridisationen herangezogen. Der US-Weinbau-Pionier Philip Wagner (1904-1996) führte ab den 1940er-Jahren auf seinem Weingut in Maryland viele dieser Hybriden nach Amerika ein und war maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich diese an der gesamten Ostküste verbreiteten. Auch der aus Wisconsin stammende Rebenzüchter Elmer Swenson (1913-2004) verwendete als Basis französische Hybriden für seine zahlreichen vor allem frostharten Neuzüchtungen. Nur relativ langsam setzten sich auch reine Vitis-vinifera-Sorten durch, ein diesbezüglicher Pionier auf seinem Weingut in den Finger Lakes (New York) war der an der Cornell University (Staat New York) tätige Dr. Konstantin Frank (1897-1985).
Auch bei der Neuzüchtung moderner pilzfester Multihybriden dienen viele dieser Sorten (besonders solche von Seibel und Seyve-Villard) heute als Ausgangsmaterial für die Kreuzungszüchtung. Ab wann diese Kreuzungen nicht mehr als interspezifisch gelten, weil der artfremde Genanteil „gering“ ist, ist ein wichtiger Punkt bezüglich Zulassung für Weine mit Herkunftsangabe (siehe weiter unten). Der Kampf gegen die Reblaus wurde aber nach unzähligen Versuchen letztlich nicht durch Kreuzungszüchtung gewonnen, sondern durch Veredelung, das heißt Aufpfropfen europäischer Edelreiser auf reblausfeste amerikanische Unterlagen. Da die Reblaus nur langsam ostwärts vordrang, nicht in allen Gebieten gleichstark wütete und manche Hybridensorten zumindest trinkbare Weine lieferten, wollten viele Winzer die frühen Kampagnen zur Rebstockveredelung im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts aus Kostengründen verständlicherweise nicht mittragen.
Da die hochqualitativen Edelsorten der europäischen Weinrebe Vitis vinifera jedoch nur als kostenintensivere Pfropfreben überleben konnten, wurden in dieser Zeit in Deutschland und Österreich-Ungarn strenge Gesetze gegen die Hybriden erlassen. Nach damaligem Wissensstand wurden die Diskussionen sehr emotional und aus heutiger Sicht mit absurden Argumenten geführt. Im 1929 erschienenen Buch „Die Direktträger“ von Dr. Fritz Zweigelt (1888-1964) steht darüber wie folgt: Die spezifischen Giftwirkungen sind Neigung zu Halluzinationen, Zornexzesse bei Männern, Hysterie bei Frauen, geistige und körperliche Degenerations-Erscheinungen bei Kindern. Leute, die regelmäßig Noah-Wein trinken, bekommen eine fahle, blasse Gesichtsfarbe, zittern am ganzen Körper und siechen dahin. Bauern mit veredelten Weingärten hingegen sind gesund, arbeitsam und haben zahlreiche Kinder. In Frankreich tragen die Direktträger zur Füllung der Irrenhäuser bei.
Damit wurden die Winzer unter Druck gesetzt, ihre Amerikaner-Reben zu roden und stattdessen Pfropfreben mit europäischen Edelreisern zu pflanzen. In vielen Weingärten jedoch überdauerten diese pflegeleichten Sorten, denn sie waren wüchsig, pilzfest, reblausresistent und brachten problemlos reiche Ernten mit großen Trauben, wenn die Beeren auch fremd, künstlich oder herb schmecken mochten. Häufig wurden sie als Tafeltrauben verwendet, man machte davon Weingelee, Marmelade und Essig, aber man kelterte auch herbe Weine daraus. Viele Winzer weigerten sich lange, ihre Amerikaner-Reben zu roden. Deshalb wurde ein schrittweises Verbot durchgesetzt. Im österreichischen Burgenland betraf dies zum Beispiel 1926 die Rebsorte Noah. 1929 wurden solche Weine oder der Verschnitt mit ihnen verboten und 1936 ein generelles Auspflanzverbot beschlossen. Nur die Erzeugung von Tresterwein für den eigenen Gebrauch war erlaubt. Erst 1991 erfolgte eine Entkriminalisierung. Gemäß EU-Verordnung ist die Neuanpflanzung verboten, für bestehende Rebflächen gibt es noch Verwendungs-Fristen. Beispiele dafür sind die Weine Americano (Schweiz), Fragola (Italien) und Uhudler (Österreich).
Gemäß EU-Verordnung dürfen aus Sorten interspezifischer Kreuzungen keine Weine mit Herkunftsangabe erzeugt werden. Andererseits kann aber jeder Mitgliedsstaat unter Beachtung bestimmter Einschränkungen selbst bestimmen, welche Sorten er dafür verwenden möchte (siehe bezüglich der verwirrenden Bestimmungen unter Qualitätswein-Rebsorten). Damit wären streng genommen sämtliche Kreuzungen mit Amerikaner- oder Asiaten-Reben ausgeschlossen. Dies brachte aber in den letzten Jahren einige Probleme bei Neuzüchtungen mit sich, denn unter dem Begriff PIWI (pilzwiderstandsfähige Rebsorten) soll als wichtiges Zuchtziel eine möglichst hohe Resistenz gegen Pilze wie Botrytis und beide Mehltauarten, andere Schädlinge oder Umweltbedingungen wie Frost erreicht werden. Dies erfordert jedoch asiatische/amerikanische Spezies, da viele der Vitis-vinifera-Sorten in der Regel nicht ausreichende Widerstandsfähigkeiten besitzen.
Wegen der Rebsorte Regent gab es diesbezüglich einen Streit zwischen Deutschland und der EU. Diese besitzt aufgrund ihrer amerikanischen Vitis-labrusca-Gene mit 200 bis 300 mg/l einen hohen Anteil des Anthocyans Malvidin-3,5-Diglucosid. Diese oft als „Hybridenfarbstoff“ bezeichnete Substanz beeinträchtigt zwar weder Gesundheit noch Geschmack, beweist durch das Vorhandensein jedoch amerikanische Gene und ist auf Empfehlung der INAO auf maximal 15 mg/l Gehalt in einem Qualitätswein festgelegt. Die Bezeichnung „Hybridenfarbstoff“ oder „Direktträgerfarbstoff“ ist aber irreführend, weil auch nicht gekreuzte und/oder veredelte Labrusca-Reben diesen Farbstoff besitzen.
Das Verbot von interspezifischen Kreuzungen für Weine mit Angabe der Herkunft (Qualitätsweine, Landweine) wurde seitens der EU hauptsächlich immer mit einer mangelnden Weinqualität begründet. Um diesbezüglich eine objektive Entscheidungs-Grundlage zu liefern, wurde im Auftrag der Europäischen Kommission im Jahre 2003 von externen Auftragnehmern aus Deutschland, Frankreich und Ungarn eine Studie durchgeführt. Die Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Daten wurden bei der INRA sowie in Geisenheim erhoben. Die Studie sollte die Antworten auf folgende drei Fragen liefern: 1) Bestehen Qualitäts-Unterschiede zwischen Weinen aus Vitis Vinifera Sorten und Weinen aus interspezifischen Sorten? 2) Ist es durch Verwendung von interspezifischen Rebsorten möglich, den Pflanzenschutzmitteleinsatz im Weinbau zu verringern? 3) Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Verwendung von interspezifischen Rebsorten?
Für die Studie wurden 18 interspezifische Rebsorten bzw. daraus gekelterte Weine einbezogen. Die Sorten Baco Blanc, Baco Noir, Bianca, Chardonel, Couderc Noir, Medina (1), Seyval Blanc, Traminette, Vidal Blanc, Villard Blanc, Villard Noir und Zala Gyöngye wurden in die drei Gruppen „Old interspecific varieties“, „Central European interspecific varieties“ und „New mildew resistant interspecific varieties developed outside EU“ eingeteilt. Die vier deutschen Neuzüchtungen Johanniter, Merzling, Regent und Rondo beinhalten zwar ebenfalls in geringem Umfang artfremde Gene, wurden aber als vierte Gruppe als Referenz-Sorten mit „Fungus tolerant Vitis-vinifera varieties“ zusammengefasst. Begründet ist dies durch entsprechende Rückkreuzungen der Erstergebnisse mit den beteiligten Vitis-vinifera-Sorten. Die Sorte Regent wurde ausdrücklich als „not considered as interspecific“ erwähnt und als der Spezies Vitis vinifera zugehörig betrachtet.
Hinsichtlich der Qualität der Weine ergab die Studie, dass sowohl schlechte als auch gute Qualität erzielbar ist, vorausgesetzt die interspezifischen Rebsorten werden hinsichtlich ihrer Anbaupraktiken entsprechend kultiviert und auf angemessenen Flächen angepflanzt. Bezüglich der Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt ergaben sich sehr positive Ergebnisse. Die Verwendung von Bioziden (Pestiziden) würde sich beim Einsatz interspezifischer Sorten beträchtlich verringern. Eine besondere Eignung wird ihnen insbesondere hinsichtlich der Verwendung im Ökologischen Weinbau zugestanden. Betrachtet die man die Auswirkungen auf das Marktgleichgewicht, so schätzt die Studie, dass eine verstärkte Verwendung interspezifischer Sorten innerhalb der nächsten zehn Jahre einen Anstieg der Gesamterzeugung um rund 1,8% in der EU verursachen würde und somit die wirtschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes insgesamt zu vernachlässigen sind.
In letzter Konsequenz schlagen die Autoren der Studie vor, dass derzeitige Verbot der Verwendung von interspezifischen Rebsorten weiterhin aufrecht zu erhalten, um solcher Art einen Anreiz für weitere Forschungsarbeiten zu bieten, die neue und bessere interspezifische Sorten hervorbringen würde. Die Studie wurde aber in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich aufgenommen und zeigt anschaulich die Probleme innerhalb der Europäischen Union, für 27 Länder und mehr einheitliche, von allen akzeptierte Regeln zu erstellen. Dänemark, England, Niederlande und Schweden sind für die Aufhebung des Verbotes. Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sind hingegen für die Beibehaltung. Die Länder Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Österreich wiederum begrüßen grundsätzlich Studie und Zielsetzung, sehen die Forschungsarbeiten jedoch erst am Beginn. Siehe auch unter Qualitätswein-Rebsorten und Reben-Systematik.
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