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 Leitgeben

Leitgeben

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Suchwort: Leitgeben

Leitgeben

Leit (oder auch Lit) war eine mittelhochdeutsche Bezeichnung für einen Obst- oder Gewürzwein. Nach einem abgeschlossenen Kauf zahlte der Käufer dem Verkäufer und dem Zeugen für die gehabte Mühe einen Trunk. Dies wurde als Leitkauf (auch Leikauf) bezeichnet (eine ähnliche Bedeutung hat Weinkauf). Der ausschenkende Wirt war der „Leitgeb“. Davon leitet sich das Leitgeben (auch Leutgeben) ab, das sich in der Bedeutung als „Recht zum Weinausschenken“ entwickelte. In Österreich gewährte Herzog Albrecht III. im Jahre 1380 den Bürgern des Weinortes Gumpoldskirchen (Niederösterreich) das Recht, ihren Wein im Ort zu verkaufen und auszuschenken. Später wurden dann im „Banntaidingbuch“ die genauen Vorschriften für das „Leutgeben“ festgelegt. Wer „leutgeben“ wollte, musste einen „Zeiger“ an das Haus stecken. Daraus entwickelte sich der Buschenschank, bzw. Heurigen. Im Namen der Ortschaft Kaltenleutgeben (NÖ) ist der Begriff enthalten. Siehe auch unter Spezialweine und Weinbauberufe und Brauchtümer.

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