Naturwein
Glossar-Begriff
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Suchwort: Naturwein
Naturwein
Früher übliche Bezeichnung für einen Wein, der (zwecks Alkoholgehalt-Erhöhung) nicht mit Zucker angereichert werden durfte. Ein dafür gebrauchtes Attribut war auch naturrein, was aber im Zusammenhang mit dem deutschen Weingesetz im Jahre 1971 abgeschafft wurde. Damit einhergehend wurde ein Jahr darauf aus dem so bezeichneten „Verband deutscher Naturweinversteigerer“ die bekannte Nachfolgeinstitution VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter). In Deutschland und Österreich ist die Bezeichnung „Natur“, aber auch „echt“, „rein“ und „Gesundheitswein“, sowie Wortverbindungen mit diesen nicht zulässig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Wein prinzipiell ein Naturprodukt und zusätzliche Bezeichnungen mit „natur“ und Ähnlichem ein den Verbraucher irreführender Wettbewerb ist. Fallweise werden aber auch noch heute Weine, bei deren Vinifizierung auf spezielle Kellertechniken verzichtet wurde, als „Naturweine” bezeichnet. Dies hat jedoch keine weinrechtliche Bedeutung und ist am Etikett und in der Werbung verboten. Umgangssprachlich versteht man darunter auch einen unter ökologischen Bedingungen hergestellten Biowein (Ökowein). Siehe dazu auch unter Ökologischer Weinbau.
Natural wine