Obstwein
Glossar-Begriff
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Suchwort: Obstwein
Obstwein
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Durch alkoholische Gärung von Saft oder Maische von frischem und dafür geeignetem Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Steinobst (Kirsche, Marillle, Nektarine, Pfirsich, Weichsel, alle Zwetschken- und Pflaumenarten), Beerenobst (Brombeere, Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere, Holunder, weiße, rote und schwarze Johannisbeere = österreichisch Ribisel, Stachelbeere) oder sonstigem Obst hergestelltes Getränk, das einen Alkoholgehalt von zumindest 1,2% vol aufweist. Obstwein darf auch aus Fruchtsaft, der aus Saftkonzentrat hergestellt wurde, erzeugt werden. Weintrauben zählen nicht zum Obst im Sinne des Gesetzes. Ein Obstdessertwein ist mit Alkohol, Zucker oder Fruchtsaft versetzter Obstwein, der (Alkohol in Zucker umgerechnet) mehr als 260 g/l Zucker und zumindest 13% und maximal 22% vol Alkoholgehalt aufweist. Ein Obstperlwein muss zumindest 5% vol Alkoholgehalt und einen Kohlensäure-Überdruck von zumindest 1 bar bis maximal 2,5 bar haben. Ein Obstschaumwein muss durch alkoholische Gärung aus Fruchtsaft oder zweite alkoholische Gärung von Obstwein gewonnen werden. Der Kohlensäure-Überdruck muss bei einer Temperatur von 20 °C zumindest 3 bar betragen. Siehe auch unter Cidre und Zider.
Fruit wine