Glossar-Begriff
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Suchwort: Restzucker
Restzucker
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Auch als Restsüße (RS) bezeichnete Menge an Zucker im Wein, die durch ein natürliches Ende der Gärung oder durch ein gezieltes Abstoppen (entweder durch Kühlung oder durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol) erhalten bleibt. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxyd umgewandelt wird sowie auch aus nicht vergärbaren Zuckerarten (siehe unter Pentosen). Der Zuckergehalt (Süßegrad) kann weingesetzlich geregelt fakultativ auf dem Etikett angegeben werden: trocken, halbtrocken, lieblich (früher auch halbsüß) und süß. Darüber hinaus gibt es auch inoffizielle Bezeichnungen. Bei Schaumweinen (siehe dort) gelten auf Grund des Kohlend...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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