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Suchwort: Riesling-Statut
Riesling-Statut
Im Jahre 1997 wurde von den Mitgliedern des VDP-Nahe beschlossen, ab dem Jahrgang 1997 nur noch Rieslingweine aus besten Weinbergen mit Lagenbezeichnung anzubieten. Die anderen Rieslinge des jeweiligen VDP-Weingutes wurden ohne Lagenbezeichnung, sondern stattdessen als Ortsweine oder Gutsweine vermarktet. Gleiches galt für alle anderen Rebsorten, selbst aus Spitzenlagen. Des Weiteren wurden die betreffenden Spitzenlagen definiert. Die Kriterien im Einzelnen waren: Trauben zu 100% aus klassifizierter Lage, 100% Riesling, Handlese, Basisertrag 48 Hektoliter pro Hektar, höhere Reife für jede Qualitätsstufe, Anerkennung durch Blindverkostung, Vermarktung ab April des Folgejahres. In der Folge ging das Riesling-Statut sinngemäß im VDP-Klassifikationsmodell a...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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