Glossar-Begriff
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Suchwort: Süßung
Süßung
EU-genormte Bezeichnung für die Zugabe von Zucker in verschiedener Form zum fertigen Wein mit dem Zweck, den Gehalt an Restzucker zu erhöhen. Dies darf keineswegs mit dem Anreichern (Zugabe zum noch nicht fertig vergorenen Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) verwechselt werden. Umgangssprachlich werden öfters auch die Begriffe Restsüßeverleihung oder Süßreserve verwendet. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Gegenüber früher wird nun nicht mehr unterschieden, ob der zu süßende Wein angereichert wurde oder nicht. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon für angereicherte und nicht angereicherte Weine.
Jede Süßung muss der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates gemeldet werden, ...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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