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 Sweetening

Süßung

Glossar-Begriff
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Suchwort: Süßung

Süßung

EU-genormte Bezeichnung für die Zugabe von Zucker in verschiedener Form zum fertigen Wein mit dem Zweck, den Gehalt an Restzucker zu erhöhen. Dies darf keineswegs mit dem Anreichern (Zugabe zum noch nicht fertig vergorenen Wein zwecks Erhöhung Alkoholgehalt) verwechselt werden. Umgangssprachlich werden öfters auch die Begriffe Restsüßeverleihung oder Süßreserve verwendet. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Gegenüber früher wird nun nicht mehr unterschieden, ob der zu süßende Wein angereichert wurde oder nicht. Die Bestimmungen gelten unabhängig davon für angereicherte und nicht angereicherte Weine.

Jede Süßung muss der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates gemeldet werden, wobei Angaben über den zu süßenden Wein, das Süßungsmittel und den gesüßten Wein erfolgen müssen. Sie darf grundsätzlich bei allen Weinstufen mit Traubenmost, konzentriertem Traubenmost oder RTK (rektifiziertes Traubenmostkonzentrat) erfolgen. Dabei können sowohl ein, zwei oder auch alle drei dieser Süßungsmittel verwendet werden. Eventuelle Einschränkungen liegen in Kompetenz der Mitgliedsstaaten. Die Süßung mit Traubensaft, teilweise vergorenem Traubenmost oder Saccharose (Rübenzucker) ist bei allen Weinarten EU-weit generell verboten. Der Gesamtalkoholgehalt (vorhandener und potentieller) des betreffenden Weins darf um maximal 4% vol (früher 2% vol) erhöht werden.

Die Süßung von Wein g.U. = Qualitätswein, darf von den EU-Mitgliedsstaaten nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Sie muss innerhalb der Region, aus der der betreffend Wein stammt, oder in einem Gebiet in unmittelbarer Nähe dieser Region erfolgen (für Österreich bedeutet dies im gesamten Bundesgebiet). Bei Wein (früher Tafelwein) können Traubenmost und konzentrierter Traubenmost aus dem gesamten EU-Bereich kommen. Beim Wein g.g.A. = Landwein müssen sie aus der Weinbauregion und beim Wein g.U. = Qualitätswein aus dem Weinbaugebiet wie der Wein stammen, für dessen Süßung sie verwendet werden. Für RTK (rektifiziertes Traubenmostkonzentrat) gilt bei allen Weinstufen der gesamte EU-Bereich. Spezifische Werte sind unter Deutschland und Österreich; bzw. auch anderen Ländern angeführt. Siehe auch unter süß und Süßwein.


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