Glossar-Begriff
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Suchwort: Sangria
Sangria
In Spanien und Portugal gesetzlich geschützte Bezeichnung für ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk, die in etwa einer Bowle entspricht. Der Name bedeutet sinngemäß „Aderlass“ und bezieht sich auf die rote Farbe (von sangre = Blut). Die traditionelle Mischung eines Sangria besteht aus zwei Dritteln Rotwein, dem ein Drittel Mineralwasser oder Fruchtsaft, in kleine Stücke zerschnittene Zitrusfrüchte, Zucker, Gewürze und fallweise auch Branntwein hinzugefügt werden. Der Alkoholgehalt darf maximal 12% vol betragen. Bei einem „Sangria Blanca“ (in Spanien darf auch die Bezeichnung „Clarea“ verwendet werden) wird als Basis Weißwein oder Schaumwein (Cava) verwendet. Eine mit Weinbrand versetzte Version heißt Zurra. Siehe auch unter ...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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