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Spanien

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Spanien
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Der Weinanbau in Spanien hat eine lange und uralte Tradition, bereits 3000 Jahre v. Chr. wurden Reben kultiviert. Die Phöniker gründeten um 1100 v. Chr. die Stadt Gadir (das heutige Cádiz) und betrieben regen Handel mit Wein im Mittelmeerraum. Die erste Blütezeit gab es 200 v. Chr., denn die Römer liebten den Wein aus Baetica (Andalusien). Die Entwicklung wurde durch den Einfall der Mauren im Jahre 711 gestoppt. Aus religiösen Gründen rodeten die Moslems große Teile der Weinberge oder erlaubten nur die Produktion von Rosinen. Aber sie brachten die Kunst der Destillation mit. Erst nach 700 Jahren gelang den Christen die Rückeroberung und mit dem Vordringen nach Süden legten sie neue Weinberge an. Wie in vielen anderen Ländern waren es zumeist Mönche, die in der Nähe ihrer Klöster Reben zur Bereitung von Messwein pflanzten. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte entwickelte sich der Weinbau zu einem wichtigen Wirtschafts- und Exportzweig. Ab Anfang des 16. Jahrhunderts brachten die Konquistadoren riesige Mengen an Wein in das neuentdeckte Amerika. Die Spanier pflanzten dort auch in vielen Gebieten europäische Rebstöcke an und initiierten damit den Weinbau auf diesem Kontinent. Sie leisteten damit einen bedeutenden Beitrag in vielen Ländern der Neuen Welt.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fiel die Reblaus auch in Spanien ein und zerstörte die meisten Rebflächen. Aber Rioja blieb vorerst verschont und als der Schädling Anfang des 20. Jahrhunderts auch dieses Gebiet erreichte, waren schon die meisten Weingärten mit veredelten Rebstöcken bepflanzt. Die Franzosen konnten durch die von der Reblaus zerstörten Weingärten die Nachfrage nach Wein im eigenen Land nicht mehr decken. Zuerst kauften französische Händler große Mengen Wein in Spanien, später wanderten viele französische Winzer nach Spanien aus und begannen Weinbau zu betreiben. Ihre ausgefeilte Kellertechnik prägte den Weinbau nachhaltig bis heute. Politische Unruhen Anfang der 1930er-Jahre mündeten schließlich in den spanischen Bürgerkrieg und endeten 1939 mit dem Sieg der Nationalisten unter General Franco. In dieser Zeit wurden Rebflächen und Kellereien zerstört. Nach der Öffnung der Grenzen und dem Beitritt zur EU im Jahre 1986 gab es im spanischen Weinbau einen Neubeginn. Ab 1960 begann ein großer Boom mit den urtypisch spanischen Weinen Rioja und Sherry. Heute ist Spanien eines der dynamischsten Weinländer der Welt. Im Jahre 2007 umfasste die Rebfläche 1,169 Millionen Hektar, von der 34,8 Millionen Hektoliter Wein produziert wurden. Damit liegt Spanien weltweit im absoluten Spitzenfeld und rittert mit Italien und Frankreich ständig um den ersten Platz (siehe dazu auch unter Wein-Produktionsmengen).

Spanien ist (nach der Schweiz und Albanien) eines der gebirgigsten Länder Europas. Das Land wird von großen Flussadern durchzogen, die Wasser für die Weingärten liefern. Dies sind Ebro und Duero im Norden, der Tajo (Tagus) im Westen, der Guadiana im Süden sowie Júcar und Turia im Osten. Spanien gliedert sich grob in drei Klimazonen. Im so genannten „grünen Spanien“ im Norden mit den Regionen Aragonien, Asturien, Baskenland, Galicien, Kantabrien, Katalonien, Navarra und La Rioja gibt es eine hohe Niederschlags-Menge mit heißen Sommern und kalten Wintern. Im Zentrum liegt das ausgedehnte Zentralplateau Meseta (Tafelland) mit den Regionen Extremadura und La Mancha. Es ist durch extrem heiße Sommer, sehr kalte Winter und geringen Niederschlag geprägt. Die dritte Zone ist der Küstenstrich mit dem südlichen Katalonien, der Levante und Andalusien. Hier lindern die Brisen vom Meer die heißen Sommer, aber es gibt ebenfalls wenig Regen. Angeblich gibt es über 600 kultivierte Rebsorten, aber viele autochthone werden nur lokal verwendet. Die weiße Airén ist mit rund 300.000 Hektar die häufigste Kelter-Rebsorte der Welt. Die 15 häufigsten Sorten mit rund 70% der Gesamtrebfläche sind (Status zum Teil 2004):

Rebsorte Farbe Synonyme Hektar %
Airén weiß Forcallada, Lairén 306.000 25,5
Tempranillo rot Cencibel, Tinto Fino, Tinta de Toro, Ull de Llebre 120.000 10,0
Bobal rot Bobal Noir, Provechón, Tinto de Requena 90.000 7,4
Garnacha Tinta rot Grenache Noir, Garnatxa 86.000 7,2
Monastrell rot Moristel 65.000 5,4
Pardillo weiß Pardilla, Pardillo de Madrid 52.000 4,3
Macabeo weiß Maccabeó, Viura 33.000 2,8
Palomino weiß Listán Blanco, Palomino Fino, Perrum 30.000 2,5
Mencía rot Jaén du Dão, Loureiro Tinto 11.300 1,0
Pedro Ximénez weiß Pedro Jiménez, Pedro Ximen, PX 11.100 0,9
Cayetana Blanca weiß Calagraño, Jaén Blanco 11.000 0,9
Chelva weiß Mantuo, Montua, Raisin de Port Royal, Uva Rey 11.000 0,9
Parellada weiß Martorella, Montonec, Montoneo 10.400 0,9
Carignan rot Carignan Noir, Cariñena, Mazuelo 9.500 0,9
Xarel·Lo weiß Pansa Blanca, Xarello, Xarello Blanco 9.200 0,8

Ein neues Klassifizierungs-System mit kontrollierter Ursprungs-Bezeichnung wurde im Jahre 1970 eingeführt, das sich am italienischen und französischen Weingesetz orientiert. Rund die Hälfte der Rebfläche hat bis dato DO-Status. Rund 70% der spanischen Produktion entfallen auf einfache Konsum- oder Tafelweine. Über der Qualitäts-Bezeichnung „Denominación de Origen“ steht der Name der DO (zum Beispiel Alicante, Ribera del Guadiana oder Tarragona), nur beim Schaumwein Cava und beim Sherry gibt es eine Ausnahme, da sprechen die Namen sozusagen für sich. Die Regionen bzw. Gebiete mit ihren als DO, DOCa oder Vino de Pago klassifizierten Bereichen sind:

Andalusien
* Condado de Huelva mit 7.500 ha
* Jerez (DO für Sherry) mit 10.500 ha
* Malaga mit 1.200 ha
* Montilla-Moriles mit 10.000 ha
* Sierras de Málaga mit 1.200 ha

Aragonien
* Calatayud mit 7.300 ha
* Campo de Borja mit 7.200 ha
* Cariñena mit 17.000 ha
* Somontano mit 2.900 ha

Balearen mit 2.200 ha
* Binissalem
* Plà i Llevant

Baskenland
* Chacolí de Alava (Arabako Txakolina) mit 75 ha
* Chacolí de Guetaria (Getariako Txakolina) mit 175 ha
* Chacolí de Vizcaya (Bizkaiko Txakolina)mit 195 ha

Extremadura
* Ribera del Guadiana mit 27.000 ha

Galicien
* Monterrei mit 550 ha
* Rías Baixas mit 2.650 ha
* Ribeira Sacra mit 1.200 ha
* Ribeiro mit 3.000 ha
* Valdeorras mit 1.500 ha

Kastilien-León
* Arribes del Duero mit 750 ha
* Bierzo mit 4.000 ha
* Cigales mit 2.750 ha
* Ribera del Arlanza mit 460 ha
* Ribera del Duero mit 18.600 ha
* Rueda mit 7.500 ha
* Tierra de León mit 1.500 ha
* Tierra del Vino de Zamora mit 780 ha
* Toro mit 4.000 ha

Kanarische Inseln mit 9.000 ha
* Abona
* El Hierro
* Gran Canaria
* La Gomera
* Lanzarote
* La Palma
* Monte Lentiscal
* Tacoronte-Acentejo
* Valle de Güìmar
* Valle da la Orotava
* Ycoden-Daute-Isora

Katalonien
* Alella mit 560 ha
* Ampurdán-Costa Brava (Empordá-Costa Brava) mit 2.300 ha
* Catalunya mit 3.600 ha
* Cava (überregionale DO) mit 32.000 ha
* Conca de Barberà mit 6.000 ha
* Costers del Segre mit 4.000 ha
* Montsant mit 2.000 ha
* Penedès mit 26.500 ha
* Pla del Bages mit 500 ha
* Priorato (DOCa) mit 1.600 ha
* Tarragona mit 7.300 ha
* Terra Alta mit 6.500 ha

La Mancha mit 200.000 ha
* Almansa mit 7.600 ha
* Campo de la Guardia (Vino de Pago)
* Dehesa del Carrizal (Vino de Pago)
* Dominio de Valdepusa (Vino de Pago)
* Finca Elez (Vino de Pago)
* Manchuela mit 4.100 ha
* Méntrida mit 12.800 ha
* Mondéjar mit 750 ha
* Pago Florentino (Vino de Pago)
* Pago Guijoso (Vino de Pago)
* Ribera del Júcar mit 9.200 ha
* Uclés mit 1.500 ha
* Valdepeñas mit 29.000 ha

Levante
* Alicante mit 14.500 ha
* Bullas mit 2.300 ha
* Jumilla mit 41.300 ha
* Utiel-Requena mit 40.000 ha
* Valencia mit 17.000 ha
* Yecla mit 4.600 ha

Navarra mit 17.300 ha
* Prado Irache (Vino de Pago)
* Señorío de Arínzano (Vino de Pago)
* Señorío de Otazu (Vino de Pago)

Rioja (DOCa, 3 Sub-Bereiche) mit 62.000 ha

Vinos de Madrid (3 Sub-DO’s) mit 11.800 ha

Das spanische Zentralorgan für alle Qualitätsweine ist das INDO (Instituto Nacional de Denominaciónes de Origen), wobei für jedes einzelne DO-Gebiet eine eigene Aufsichtsbehörde, die „Consejo Regulador“ zuständig ist. In dieser sitzen Vertreter der Winzer, Produzenten, Händler und des Landwirtschafts-Ministeriums, sowie Biochemiker. Diese Behörde definiert mit dem „Reglamento“ die zugelassenen Rebsorten, die erlaubten Unterlagen, den Ertrag in Hektoliter per Hektar, die Bestockungs-Dichte, den Rebschnitt und die Herstellungs-Methoden (Reifetechnik, Alkoholgehalt, Restzucker, Trockenextrakt-Werte). Die Behörde entscheidet auch über Neuanpflanzungen. Erst nach organoleptischer Prüfung der Weine durch einen Ausschuss des Consejo wird das Etikett freigegeben.

Weinkategorien: Im August 2009 wurde die EU-Weinmarktordnung mit grundlegenden Änderungen der Weinbezeichnungen und Qualitätsstufen gültig. Um den EU-Staaten Zeit für Umstellungen zu geben, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Es gibt folgende neue Bezeichnungen bzw. Qualitätsstufen (siehe dazu auch detailliert unter Qualitätssystem):

* Vino - entspricht dem nun als Begriff verbotenen Vino de Mesa
* IGP = Indicación Geográfica Protegida (früher VdlT = Vino de la Tierra)
* DOP = Denominación de Origen Protegida (früher DO, DOCa)

Vino de Mesa (VdM): Entspricht der untersten EU-Stufe Tafelwein. Im Allgemeinen ein Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Regionen. Auf dem Etikett steht „Vino de Mesa, Product of Spain“ und zumeist ein Markenname, es darf jedoch kein Jahrgang und keine Ursprungs-Bezeichnung angeführt werden. Es gibt aber offiziell genehmigte Ausnahmen, indem man nach „Vino de Mesa“ eine Region oder Provinz, die aber keinesfalls eine der offiziell klassifizierten DO’s sein darf, sowie auch den Jahrgang anführt.

Vino de la Tierra (VdlT): Entspricht der EU-Stufe Landwein. Ein Vino de Mesa mit Erwähnung „Vino de la Tierra“ muss die geographische Herkunft und die verwendeten Rebsorten ausdrücken. Ein Mindest-Alkoholgehalt ist definiert. Es gibt eine organoleptische Prüfung. Auf dem Etikett muss Gebiet oder Gemeinde angeführt sein, zum Beispiel „Vino de la Tierra de La Mancha“. Es gibt es etwa 30 klassifizierte Zonen.

Indicación Geográfica Viñedos de España: Im August 2006 neu eingeführte Ursprungs-Bezeichnung für Qualitätsweine besonderer Anbaugebiete. Diese darf für Landweine, Likörweine, Weine aus überreifen Trauben sowie Perlweine verwendet werden, wenn sie aus als Vino de la Tierra klassifizierten Gebieten kommen. Die Bezeichnung ist - auch regional übergreifend - für elf autonome Regionen, die Balearen und die Kanarischen Inseln möglich; einige Gemeinden sind ausgeklammert. In den vier Regionen Baskenland, Galicien, Kastilien-León und La Rioja wird dies auf ausdrücklichen Wunsch der zuständigen Regional-Regierungen nicht umgesetzt. Die Weißweine müssen zumindest 11% vol Alkoholgehalt und 4 g/l Säure, die Rotweine zumindest 12% vol und 4 g/l aufweisen.

Vino de Calidad con Indicación Geográfica (VCIG): Ein Vino de la Tierra (Landwein) mit kontrollierter Ursprungs-Bezeichnung. Diese neue Qualitätsstufe wurde ab 2003 nach Vorbild des italienischen IGT eingeführt. Sie ist die Vorstufe zu DO.

Denominación de Origen (DO): Entspricht dem italienischen DOC und dem französischen AOC. Das betreffende Gebiet muss zumindest fünf Jahre als „Vino de Calidad Indicación Geográfica“ definiert gewesen sein. Die Trauben müssen aus dem angegebenen Bereich stammen, der über ein „erhöhtes Prestige“ verfügen muss. Die besonderen Eigenschaften müssen durch die geographische Herkunft bedingt sein. Es muss eine „Consejo Regulador“ geben. Ende 2010 gab es rund 75 klassifizierte DO-Bereiche.

Denominación de Origen Calificada (DOCa): Entspricht dem italienischen DOCG. Diese höchste Klasse wurde 1988 eingeführt. Sie wird nur an Weine aus herausragenden Bereichen vergeben, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird. Die Trauben müssen von eingetragenen Weinbergen stammen. Der Bereich muss zumindest zehn Jahre DO-Status besessen haben. Es gibt eine rigorosere Auswahl der Rebsorten, niedrigere Ertrags-Grenzen und striktere Ausbau-Vorschriften. Die Weine müssen mehrere Jahre hintereinander gleichbleibend hohe Qualität unter Beweis stellen. Es gibt eine analytische und eine organoleptische Prüfung. Die Weine dürfen nur in Flaschen als Erzeuger-Abfüllung in den Handel kommen. Erst zwei Gebiete wurden bisher klassifiziert, nämlich Rioja im Jahre 1991 und Priorato im Jahre 2001. Nächster Kandidat ist Ribera del Duero.

Vino de Pago (siehe im Detail dort): Diese 2003 neu eingeführte Stufe bildet die Spitze der Qualitätspyramide. Es handelt sich um kleinere Gebiete mit besonderem Charakter. Die bisher neun klassifizierten Bereiche sind oben unter den Bereichen angeführt.

Reifegrad-Bezeichnungen: Traditionellerweise werden spanische Weine erst dann vermarktet, wenn sie trinkreif sind. Für jeden Weintyp ist genau festgelegt, wie lange er im Holzfass bzw. in der Flasche reifen muss. Von Spitzen-Weingütern werden die Reifezeiten sehr häufig weit überschritten. Die folgenden Vorgaben beziehen sich auf Rotweine. Die Weiß- und Roséweine müssen jeweils nur sechs Monate im Fass reifen und dürfen jeweils ein Jahr früher in den Handel kommen; Reservas oder Gran Reservas gibt es kaum.

Joven: Bezeichnung für einen Jungwein, der bereits im Jahr nach der Weinlese verkauft wird und nur kurz (maximal sechs Monate) oder überhaupt nicht im Fass gereift ist. Diese Weine sind für den sofortigen Verbrauch bestimmt.

Crianza: Dies bedeutet wörtlich „Erziehung“ (= Ausbau). Diese Weine müssen zumindest 24 Monate gereift sein, davon sechs Monate im Eichenfass und 18 Monate in der Flasche.

Reserva: Diese Weine müssen zumindest 36 Monate gereift sein, davon zumindest 12 Monate im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Diese Bezeichnung ist aber ausschließlich DO- und DOCa-Weinen vorbehalten.

Gran Reserva: Diese Weine müssen zumindest zumindest 60 Monate gereift sein, davon zumindest zumindest 18 Monate (bis 2005 waren es 24) im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Diese Bezeichnung ist DO- und DOCa-Weinen vorbehalten.

Alterungs-Klassifikation: Unabhängig der Bestimmungen für Crianza, Reserva und Gran Reserva gibt es Bezeichnungen, die abhängig der Alterung und Ausbauart verwendet werden dürfen. Dies sind Añejo (24 Monate), Noble (18 Monate) und Viejo (36 Monate). Es ist zu bemerken, dass diese Bezeichnungen in Spanien nicht unumstritten sind, da sie mit höherem Alter eines Weines diesem a priori eine „bessere Qualität“ attestieren.

Etikett: Enthalten sind unter andrem Süßigkeitsgrad (seco = trocken, semiseco = halbtrocken, abocado = halbsüß, dulce = süß) und Weinart (Clarete = hellroter Wein, Cava = Schaumwein, Tinto = dunkler Wein, Rosado = Roséwein, Generoso = Dessertwein).



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