Traisental DAC
Glossar-Begriff
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Traisental DAC
Ab dem Jahrgang 2006 eingeführte herkunftskontrollierte Qualitätsstufe DAC (Districtus Austriae Controllatus) für das niederösterreichische Weinbaugebiet Traisental. Neben den allgemein gültigen DAC-Bedingungen gelten im speziellen folgende Regeln: Die Weine müssen aus den Qualitätswein-Rebsorten Grüner Veltliner oder Riesling bereitet worden sein. Sie müssen dem Weingesetz entsprechend trocken mit einem Restzucker von maximal 9 g/l beim Riesling, sowie mit maximal 6 g/l (beim ersten Jahrgang waren es 4 g/l, dann wurde erhöht) beim Grünen Veltliner ausgebaut sein. Die Angabe einer Großlage ist nicht gestattet, als kleinere geografische Einheiten können fakultativ eine Gemeinde und eine Riede angegeben werden. Es gibt die zwei Kategorien Classic und Reserve.
Die Classic-Weine werden mit einem Alkoholgehalt von 12,0 oder 12,5% vol ausgebaut; in Ausnahmejahren können es auch (meldungspflichtige) 13% vol sein. Die Weine aus Grüner Veltliner müssen frischen, fruchtigen, würzigen Geschmack, die Weine aus Riesling kräftigen, kernigen, aromatischen, mineralischen Geschmack aufweisen. Nicht zulässig bei beiden sind Botrytisnote, Holzton und Alkohollastigkeit. Als Reserve können Weine bei zumindest 13% vol Alkoholgehalt deklariert werden. Ein Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf für die Classic-Weine ab dem 1. Januar, für die Reserve-Weine ab dem 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres gestellt werden. Bei positivem Bescheid (in der Regel innerhalb einer Woche) darf eine Vermarktung erfolgen.
Traisental DAC