Glossar-Begriff
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Suchwort: Traubensaft
Traubensaft
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Gemäß EU-Definition ein flüssiges, nicht gegorenes, aber gärfähiges Erzeugnis, das so behandelt wurde, dass es zum Verbrauch in unverändertem Zustand geeignet ist und aus frischen Weintrauben oder Traubenmost oder durch Rückverdünnung von konzentriertem Traubenmost oder konzentriertem Traubensaft gewonnen worden ist. Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1% vol wird geduldet. Siehe auch unter Most.
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