Glossar-Begriff
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Suchwort: Weingut
Weingut
Die Verwendung von Begriffen, die sich auf einen landwirtschaftlichen Betrieb beziehen, darf von den weinbaubetreibenden Mitgliedsstaaten der EU selbst geregelt werden. Das zuständige österreichische Landwirtschafts-Ministerium gab 2005 für die Verwendung der Begriffe Weingut und Winzer auf Etiketten folgende Richtlinie heraus: Die Möglichkeit zur Verwendung ist dann gegeben, wenn Wein in einer betriebseigenen Kellerei aus Trauben von eigenen bewirtschafteten Flächen inklusive Pachtflächen erzeugt. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch bei Bewirtschaftungs-Verträgen und reinem Trauben- oder Weinzukauf. Siehe auch unter Erzeuger und Erzeugerabfüllung.
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