Weltkulturerbe
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Weltkulturerbe
Die UNESCO (United Nations Educational Scientific and Cultural Organization - Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) mit Sitz in Paris wurde im Jahre 1945 in London als Sonderorganisation der UNO gegründet. Ihr gehören mehr als 150 Staaten an. Die „Welterbe-Konvention“ wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen, um jenes „natürliche und kulturelle Erbe“ auszuwählen und in einer „Liste des Welterbes“ zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist. Der Konvention sind bisher 158 Staaten beigetreten. Insgesamt 690 Stätten wurden bisher in die Liste des Welterbes eingetragen: Davon sind 529 Gegenstand des Kulturerbes, 138 des Naturerbes und 23 Kulturlandschaften (Stand Dezember 2000). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen, in die Welterbe-Liste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren. Neben der ehrenvollen Anerkennung werden die jeweiligen nationalen Behörden verpflichtet, sich mit größter Energie der Bewahrung dieser „Weltkulturgüter“ anzunehmen. Andernfalls kann die Eintragung auch wieder gelöscht werden. Folgende Weinbaubereiche (oder Teile davon) sind im Rahmen definierter Bereiche im Gesamten oder zumindest Teilbereiche von Weltkulturerbe-Landschafts-Gebieten: Douro (Portugal), Lavaux im Schweizer Kanton Waadt, Loire (Frankreich), Mittelrhein (Deutschland), Saint-Émilion (Frankreich - im Jahre 1999 als erster Weinbaubereich), Tokaj (Ungarn) und Wachau (Österreich).
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World Heritage