Glossar-Begriff
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Suchwort: Winzersekt
Winzersekt
Seit dem Jahre 1985 steuergesetzlich festgelegte und ausschließlich Deutschland vorbehaltene Bezeichnung für einen im Flaschengärverfahren produzierten Sekt. Er darf von Betrieben hergestellt werden, die im Sinne des Weingesetzes als Erzeuger gelten. Die dem Status eines Qualitätsweines b. A. entsprechenden Grundweine müssen aus einem Winzerbetrieb stammen und von diesem selbst oder in einer Erzeuger-Gemeinschaft hergestellt worden sein. Das österreichische Pendant ist der Hauersekt.
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