AW: AP-Nummern
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Betreff: AW: AP-Nummern
Datum: 2004-01-26 20:50:55Absender: JSteinmeyer@t-online.de (Jürgen Steinmeyer)
Hallo Utz,
deine Bemerkungen zu den A.P.Nr. kann ich
nur unterstreichen.
Fast. Eine gedankliche Unschärfe habe ich entdeckt:
Der Erzeuger kann sehr wohl mehrere identische
Teilfüllungen unter einer A.P.Nr. anstellen.
Vorraussetzung ist dazu, daß bei jeder Teilfüllung
eine erneute Meldung an die Qualitätsweinprüfung
erfolgt und aus dieser Flaschenfüllung eine Probe
zur Feststellung der Identität mitgeschickt wird.
Eine sensorische Überprüfung unterbleibt.
Diese Teilfüllungen müssen die gleichen Etiketten-
angaben haben. Eine Variation der Etiketten
ist hier nicht erlaubt (z. B. verschiedene
Phantasienamen, einmal Lage- und Gemarkungsnamen,
einmal nur das Weinbaugebiet). Wird oft angestrebt,
um zwei Gastrokunden aus dem gleichen Ort verschieden
beliefern zu können. Dies würde auf eine unerlaubte
Vielfalt von Weinen hinweisen.
Ausweg: Unterschiedliche Restzuckerwerte, um
materiell zwei verschiedene Weine anzubieten.