AW: Barrique - Kennzeichnungspflicht
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Betreff: AW: Barrique - Kennzeichnungspflicht
Datum: 2005-10-28 17:55:31Absender: Jürgen Schmücking
für österreich gilt:
"barrique" oder "im barrique gereift" darf auf etiketten von
qualitätsweinen angeführt werden, wenn der wein durch lagerung im
eichenholzfass "erkennbare und harmonische geschmackstoffe erhalten
hat".
von einer mindestreifezeit steht nichts in der verordnung.
quelle für die, dies ganz genau wissen wollen:
www.api.or.at/akis/download/gestze/weingesetzbezeichnungsverordnu
ng.pdf
lg jürgen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: weinforum_owner@apris.de [mailto:weinforum_owner@apris.de] Im
Auftrag von Norbert Tischelmayer
Gesendet: Freitag, 28. Oktober 2005 11:51
An: weinforum@wein-plus.de
Betreff: [weinforum] Barrique - Kennzeichnungspflicht
Es ist eine Frage an mich herangetragen worden, die ich nicht
beantworten konnte: Gibt es im deutschen oder österreichischen
Weinbaugesetz oder ggf. innerhalb der EU eine Veordnung oder Regelung,
wie lange ein Wein im Barrique gewesen sein muß, bevor es auf dem
Etikett angegeben werden darf? Danke Norbert Tischelmayer
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