Anlagen von H. Schaetzler (warStellungnahme vom Weingut
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Betreff: Anlagen von H. Schaetzler (warStellungnahme vom Weingut
Datum: 2005-11-07 16:35:52Absender: Jürgen Steinmeyer
Hallo Forum,
da hier Interesse über das Qualitätsweinprüf-
verfahren geäußert wurde, von Herrn Schätzler
aber assoziativ der Eindruck erweckt wird,
die Prüfer wären unfähig und die Prüfung sinnlos,
möchte ich über die relevanten Anlagen aus
eigener Anschauung schreiben.
Die Anlagen der beiden Verwaltungsgerichtsurteile
sind logisch begründet und stellen keine Fehler
der Qualitätsweinprüfung fest.
Herr Schätzler will aber hier wie in seinem
Schreiben am Di 1. 11. 05 im Forum veröffentlicht
durch sinnentstellte Aussagen Glauben machen,
dass den Erzeugern Unrecht geschah bzw. durch
gerichtliche Anordnung AP.Nr. erteilt wurden.
Dazu stelle ich zu den Aussagen folgendes fest:
> Selbst zeitnahe Gutachten der
> 'Weinbauschule Oppenheim' (DLR-Oppenheim)
> bleiben vor Gericht wertlos.
Zu Recht. Die staatl. Qualitätsweinprüfung
kann nur von dieser selbst durchgeführt werden.
Sie hat nach Regeln stattzufinden, die in der
Geschäftsordnung und der LänderVO festgelegt sind.
Sie wird von Prüfern durchgeführt, die von o. a.
bestimmt werden.
> Öffentlichkeit musste erzeugt werden, weil das
> VG Mainz im Verfahren 'Dummies I' diese schlicht
> nicht berücksichtigt hat. Beide Verfahren haben
> die beiden Winzer kostenpflichtig verloren,
> aber in beiden Verfahren wurden den Streitweinen
> die Prüfungsnummern zuerkannt.
> Im Fall des '7 A 11902-04' mit guter Punktzahl.
Im ersten Fall hat das Verwaltungsgerichtsverfahren
im ersten Verfahren festgestellt,