Betreff: AW: Re: AW: Sektsteuer (war:
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Betreff: Betreff: AW: Re: AW: Sektsteuer (war:
Datum: 1970-01-01 01:00:00Absender: "La Vinotheque Laroche Louis-Pierre Laroche"
Hallo,
Die Gesetzeslage ist eindeutig aber von sehr Wenigen bekannt und beachtet:
Import von Sekt:
Privatperson bzw. Endverbraucher: nimmt bis 60 Fl. ( 90 Liter) aus dem EU
Ausland mit, es entfällt keine Sektsteuer, die bezahlte MwSt ist auch die
vom Ursprungland. Dem Transport soll unbedingt eine Rg und Lieferschein
beigelegt werden.
Ãber 60 Fl. auf einmal ist ein gewerbliches Einkauf, von einer Privatperson
durchgeführt strafbar !! somit siehe unten !
Privatperson bzw. Endverbraucher: bestellt im Versand egal welche Menge aus
dem Ausland, so soll der gewerbliche Versender aus dem Ausland die
sektsteuer in D anmelden und abführen, die MwSt ist die deutsche, die vom
gewerblichen Versender angemeldet und abgeführt gehört. Der Endverbraucher
braucht sich um nichts zu kümmern, der Versender/ Lieferant ist
Meldeplichtig.
Gewerblicher Einkäufer: auch wenn er ganz kleine Mengen aus dem EU-Ausland
einführt, so kauft er MwSt-frei (mit UID) muss als autorisierter Importeur
beim Zoll angemeldet sein und die Sektsteuer abführen. Der Transport wird
mit dem Zollbegleitpapiere VST1 und Rg. durchgeführt.
Ist er nicht autorisierter Importeur beim Zoll angemeldet, so muss der
Empfänger die Sektsteuer in D vor Stattfinden des Transportes anmelden und
begleichen, die Sendung darf aber mit UID MwSt-frei verrechnet werden, der
Transport erfolgt mit dem "einfachen Begleitdokument VST2".
Die genaue Texte stehen einem jedem zur Verfügung auf der Webseite des
deutschen Zolls, Stichwort ist "Verbrauchersteuer".
mfg
  
Louis-Pierre LAROCHE
La Vinothèque LAROCHE
Versandhandel mit französischen Weine
Vente par correspondance de vins de France
Dreistetten 82
A 2753 Markt Piesting
Tel & Fax: +43 (0)2633 45254
Portable / Handy: 43 (0)660 45 25 400
lpl@lavinothequelaroche.com
-------Originalmeldung-------
Von: Hanke Kunststofftechnik
Datum: 06.10.2008 16:37:39
An: lpl@lavinothequelaroche.com
Betreff: [weinforum] AW: Re: AW: Sektsteuer (war: Streit:
nur wer Schaumwein zu Handelszwecken einfuehrt, muss die Sektsteuer zahlen.
Fuer den privaten Konsum eingefuehrter Schaumwein ist sektsteuerfrei.
Allerdings darf die Zollbehoerde annehmen, dass jemand Schaumwein zu
Handelszwecken einfuehrt, wenn er mehr als zwei Flaschen mit sich fuehrt.
Dann dreht sich die Beweislast um.
Viele Gruesse
Dieter
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: weinforum_owner@wein-plus.de
[mailto:weinforum_owner@wein-plus.de]Im Auftrag von Horst Göbeler
Gesendet: Montag, 6. Oktober 2008 12:31
An: d.hanke@hanke-kunststofftechnik.com
Betreff: [weinforum] Re: AW: Sektsteuer (war: Streit: Verbotener
Und was ist, wenn ich gelegentlich in die Champagne fahre und mir dort ein
paar Flaschen kaufe, um sie zu Hause allein oder mit
Freunden zu leeren?
Muà ich dann Sektsteuer zahlen?
Mit freundlichen GrüÃen
Horst Göbeler
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Utz Graafmann" <graafmann@wein-plus.de>
An: <horst.goebeler@t-online.de>
Gesendet: Sonntag, 5. Oktober 2008 18:43
Betreff: [weinforum] AW: Sektsteuer (war: Streit: Verbotener
> Hallo zusammen,
>
> kurze Anmerkung am Rande: Für die uns aus dem Ausland zur
> Verkostung eingeschickten Schaumweine müssen wir ebenfalls
> Sektsteuer anmelden und abführen. Also für Schaumweine, die
> wir weder eingekauft haben, noch verkaufen. Ich habe nicht
> schlecht gestaunt, als eines Tages ein Prüfer bei uns vor
> der Tür stand und eine solche Erklärung/Zahlung angemahnt
> hat.
>
> Weinfreundliche GrüÃe
>
> Utz Graafmann
> Meine Visitenkarte Online:
> www.wein-plus.de/karte/utz
>
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