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Re: AW: hauswein-rechtlicher ratgeber

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     (1225 Beiträge)

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Betreff: Re: AW: hauswein-rechtlicher ratgeber

Datum: 2007-03-25 10:53:11
Absender:  anonym




hallo,
denken Sie, dass es sich bei einer menge von ca. 1200 Fl /jahrgang
überhaupt rechnet, lose ware einzukaufen und abfüllen zu lassen und
ap-nr. zu beantragen etc... ?
oder sollte man hier ein bereits bestehenden wein, mit eigener
ausstattung versehen (wobei hier eine exklusivität, schwerer
sicherzustellen ist)?

also jetzt steht ja wenigstens ma fest, dass ich als nicht-winzer
oder kommissionär lose ware kaufen darf.

naja ich werde mich mal mit einer lohnabfüllung in verbindung
setzten, um festzustellen, mit welchem preisgefüge ich hier rechnen
muss...

danke + gruß
anonym


>Hallo,
>unabhängig von der Menge ist eine Adresse
>vom Erzeuger, Abfüller o d e r Inverkehrbringer
>vorgeschrieben.
>Sie sind hier der Inverkehrbringer,
>der Erzeuger kann unkenntlich für Jeden
>verschlüsselt als Abfüller auf's Etikett.
>
>Wenn sie auch als Abfüller erscheinen möchten,
>müssen sie den Wein vorher lose kaufen und
>die Abfüllanlage mit Personal mieten.
>Um Mißbrauch und Gefälligkeitsrechnungen zu
>erschweren, fordert der Gesetzgeber eine
>detailierte Rechnung.
>Die Einzelkosten sind evt. über die Forschungsanstalt
>Geisenheim, Abt. Kellerwirtschaft zu erfragen.
>
>Art. 4VO [EWG] Nr. 2202/89 besagt, daß
>