Re: Aus dem Verkehr ziehen
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Betreff: Re: Aus dem Verkehr ziehen
Datum: 2006-02-28 16:35:06Absender: "WFassbender@t-online.de"
Hi Alexander,
> Andererseits
> stellt man mit unterschwelligen Forderungen von Verboten (Meldung an
> die Weinprüfung) die Käufer und Genießer dieses Produkts indirekt auf
> eine Schwelle mit verblendeten Esoterikern,
nicht "unterschwellig", sondern oberschwellig! Ich bin ausdrücklich für
ein Aus-dem-Verkehr-Ziehen des Contadino. Du sagst doch selbst
sinngemäß, dass so was nicht verkehrsfähig ist, dann ist die Sache doch
klar. Falls jemand sich das dennoch antun will, muss er's halt unterm
Ladentisch erwerben. Ich diskriminiere deswegen niemanden. (Jedenfalls
lag mir das fern!) Allenfalls den Winzer, der das verkauft. Und Werner
ist und bleibt ein sehr netter Kerl, mit dem ich immer gern ein Glas
Wein leere (nur keinen 2004er Riesling und keinen Amphorenwein ;-)))
Und jetzt geh ich badischen Chenin blanc trinken.
Herzlich
Wolfgang
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