Re: Discounter-Wein ueberlistet - Rufmord erlaubt!
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Betreff: Re: Discounter-Wein ueberlistet - Rufmord erlaubt!
Datum: 2005-11-02 11:49:56Absender: "Marcus Hofschuster"
Hallo, Jürgen!
>Die Qualitätsweinprüfer sind nicht unfehlbar.
>Aber sie verfügen über eine sensorische Fähigkeit,
>die auch professionelle bewertende Weinkritiker
>so nicht haben
Die Aussage ist mir ein wenig zu pauschal - aber aufgrund
Deiner berechtigten Empörung verständlich.
>Die Qualitätsweinprüfung könnte die Bewertung verschärfen.
>Dies wäre aber der falsche Weg. Dazu muß man das
konkurierende
>vergleichbare Marktangebot vieler Auslandserzeuger gegen-
>über stellen. Diese unterliegen keiner sensorischen Prüfung
>und nehmen auch fehlerhaft die Marktlücke ein.
>Ein wettbewerblicher Nachteil für die deutschen Erzeuger.
Hier möchte ich Dir noch einmal widersprechen: ein
nachvollziehbarer qualitativer Vorsprung durch eine relativ
strenge Qualitätsweinprüfung wäre für den deutschen Wein
eher ein deutlicher, kommunizierbarer Wettbewerbsvorteil.
Aus Erfahrung muss ich aber sagen: trotz
Qualitätsweinprüfung kann ich auf diesem Gebiet keinen
signifikanten Qualitätsvorsprung - vor allem auf die
einfachsten Qualitäten bezogen - ausmachen. Deutsche Weine
mit Amtlicher Prüfnummer sind in der Breite in den
Einstiegsqualitäten ebenso gut oder schlecht wie jene aus
dem Ausland, soweit es den deutschen Markt angeht. Da im
Ausland jedoch häufig billiger produziert werden kann, ist
eine gleich niedrige Qualität deutscher Erzeugnisse eher ein
Nachteil im Wettbewerb.
>Die Qualitätsweinprüfung will auch kein Warentest
>und mit der A.P.Nr. keine Kaufempfehlung sein, nur ein
>Filter gegen fehlerhafte Weine.
Ganz klar.
>Daneben werden durch
>Überwachung der Fertigungs- und Analysendaten ein
>wichtiger Beitrag zur Weinüberwachung geleistet.
Auch dieses. Nur muss man sich und der Öffentlichkeit auch
eingestehen, dass die Weinüberwachung lückenlos
funktionieren kann - was ansich kein allzuernstes Problem
ist, solange man den Leuten nicht weis macht, es ginge.
>Über die hier begrenzten sensorischen Möglichkeiten und
>Austauschbarkeit der Weine habe ich schon genug
geschrieben.
Mit Recht.
>Über eine Frage wurde überhaupt nicht diskutiert.
>Darf jeder von außen ungestraft staatliche Vorgänge mit
>vorsätzlich gefälschter Manipulation selbst kontrollieren.
Vom moralischen Standpunkt aus betrachtet, ja. "Auflehnung
ist die heiligste aller Pflichten" (Louis-Auguste Blanqui,
1805-1881, Revolutionär, was eigentlich überflüssig ist, zu
erwähnen, da er ja Franzose war)
>Dafür gibt es externe amtliche Kontrollen.
>Kann dann ein Rechtsstaat noch funktionieren?
Gerade gelegentlicher ziviler Ungehorsam garantiert die
Stabilität des Rechtsstaats, weil er ihn herausfordert und
ihm dadurch Gelegenheit gibt, sich von Verkrustungen zu
befreien. Die amtlichen Kontrollen sind ja letztlich so
extern auch wieder nicht.
Um eines klar zu machen: aus diesem Eklat die Forderung nach
Abschaffung der Qualitätsweinprüfung zu folgern, halte ich
für weit überzogen und nicht eben sinnvoll. Aber ein Grund
für Selbstkritik und eine offene Auseinandersetzung mit
möglichen Schwächen und Anfälligkeiten des Systems sollte er
meiner Ansicht nach schon sein.
Herzlichen Gruß
Sam
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