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 kosher wine

koscherer Wein

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Suchwort: koscherer Wein

koscherer Wein

Der Weingenuss spielte im jüdischen Leben bei allen Festen seit jeher eine bedeutende, rituelle Rolle, worüber es zahlreiche Beispiele im Alten Testament der Bibel gibt. Beim Sabbat wird er zu Beginn (Kiddusch) und am Ende (Havdala) getrunken. Das hebräische Wort „Kiddusch“ bedeutet „Segen“ oder „Heiligung“. Am Freitagabend (Beginn des Sabbats) stehen auf dem Tische ein Becher mit Wein (Kidduschbecher), der während der Feier viermal gefüllt wird, und die selbstgebackenen Zopfbrote. Zuerst spricht der Vater den Segen (Kiddusch) über den Wein: Gepriesen seist du, Gott unser Herr, Herrscher des Himmels und der Erde, der du die Frucht der Rebe geschaffen hast. Dann trinkt er einen Schluck und reicht ihn an alle weiter. Der Wein ist ein Symbol der Freude darüber, dass Gott den Sabbat geschenkt hat. Am Samstagabend (Ende des Sabbats) wird unter anderem ein Becher mit Wein so voll eingegossen, dass er überfließt. Dies soll den überströmenden Segen Gottes für den Sabbat und die kommende Woche deutlich machen. In diesem Zusammenhang wird des Öfteren auch der Begriff „Kidduschwein“ verwendet. Ein mäßiger Weingenuss wird den Gläubigen als der Gesundheit zuträglich empfohlen.

Die Jüdischen Gesetze für die Zubereitung von Speisen und Getränken (hebr. Kaschrut) sind im Tanach (die Tora ist ein Hauptteil davon), im Talmud sowie im rabbinischen Schrifttum festgelegt. Lebensmittel und die aus ihnen hergestellten Speisen sind nach den Regeln der Tora entweder „koscher“ (hebr. für „rein“, „tauglich“ oder auch „geeignet“) und damit essbar - oder „trefe“ (auch „tame“) und damit unrein. Die Herstellung von „Jájin kaschér“ (koscherer Wein) unterliegt gegenüber „Jájin stam“ (normaler Wein) natürlich ebenfalls strengen Bedingungen. Diese beziehen sich nicht nur auf Wein, sondern auch auf Essig und aus Wein destillierte Produkte (Branntwein). Die gesamte Weinbereitung von der Weinlese bis zur Flaschenabfüllung wird von einem Rabbi überwacht. Alle Tätigkeiten dürfen nur von strenggläubigen Juden vorgenommen werden, die den Sabbat einhalten. Das geht im Einzelfall sogar auch so weit, dass niemand Unbefugter den Weinkeller betreten und/oder keinerlei Kellerei-Geräte berühren darf. Da aber im Normalfall auch Männer beteiligt sind, die den Sabbat nicht einhalten, gibt es Ausnahme-Regelungen.

Die Trauben dürfen erst vier Jahre nach der Pflanzung der Reben gekeltert werden; die Ernten vorher werden vernichtet. Alle im biblischen Land liegenden Weingärten müssen jedes siebente Jahr (Sabbatjahr) brachliegen. Das wird aber auch umgangen, indem man in diesem Jahr den Weingarten an einen Nichtgläubigen verkauft und danach wieder zurückkauft. Zwei Monate vor der Weinlese darf organisch nicht mehr gedüngt werden. Im Weingarten ist Mischkultur verboten, zwischen den Rebstöcken darf weder Obst noch Gemüse wachsen. Dies geht (wie alle anderen Vorgaben) auf Textstellen in der Bibel zurück (5. Buch Moses 22.9). Es dürfen nur ausschließlich für koschere Weine verwendete Materialien benutzt oder diese vor der Verwendung nach speziellen Riten gereinigt werden. Das gilt zum Beispiel für Maischewagen, Traubenpresse, Schläuche und alle Behälter. Die Reinigung erfolgt entweder durch mehrere Bäder in „lebendigem Wasser“ wie etwa in einem Fluss oder Bach, oder durch mehrere Abkochvorgänge. Dies hat keine hygienische Funktion, sondern es geht um rituelle Reinheit. Gelatine, Kasein sowie Rinderblut sind unzulässig. Zur Reinigung ist lediglich Bentonit zugelassen. Es dürfen nur Papierfilter verwendet werden. Alle Mittel und auch die Korken müssen aus Israel stammen. Die Zuführung von Hefen ist untersagt, es erfolgt ausschließlich eine Spontangärung.

Nach der Fertigstellung des koscheren Weines wird die Zeremonie des „Maaser“ verrichtet. Dabei wird ein Prozent des Weines als Symbol des Zehents für den Hohepriester weggeschüttet. Ein weiteres Prozent wird kostenlos an Arme abgegeben. Eine Flasche darf nicht zweimal mit Wein befüllt werden. Im Extremfall wird der Wein absichtlich verdorben, so dass er gar nicht als Wein erkannt wird und nicht vielleicht von einem Nichtjuden für religiöse Zwecke missbraucht werden könnte. Zu diesem Zweck wird der „Jájin Mewuschal“ (gekochter Wein) kurzfristig auf 96 °Celsius erhitzt (bis Dampf austritt). Einer der bekanntesten Produzenten in Israel ist das von Baron Edmond de Rothschild (1845-1934) gegründete Weingut Carmel. Auch außerhalb Israels wird koscherer Wein hergestellt, unter anderem in Australien, Deutschland, Frankreich (z. B. vom berühmten Château Valandraud), Italien, Österreich (z. B. von Wohlmuth Gerhard), Südafrika und Ungarn, sowie in großen Mengen in den USA mit den dort führenden Unternehmen Manischewitz und der Royal Wine Corporation mit der Marke „Herzog“. Außerhalb Israels gelten „nur“ die ab der Weinlese beschriebenen Vorschriften. Siehe auch unter Eucharistie und Kirche.

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