Glossar-Begriff
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Suchwort: trocken
trocken
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In Deutschland und Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann. Das sind bis 4 g/l oder bis 9 g/l, sofern die Gesamtsäure höchstens 2 g niedriger als der Restzucker ist. Dies heißt, dass zum Beispiel bei 9 g/l Restzucker die Gesamtsäure zumindest 7 g/l aufweisen muss. Diese Säureregelung hat eine praktische Bedeutung, da bei höherem Säuregehalt die Süße weniger wahrgenommen wird. Beim Schaumwein (wo ein anderes Geschmacks-Empfinden durch die Kohlensäure gegeben ist) darf der Restzucker zwischen 17 und 32 g/l liegen. Siehe auch unter den Bestimmungen der Länder sowie unter fränkisch trocken, österreichisch trocken, extra trocken, herb, halbtrocken,...Sie sehen hier eine verkürzte Form der Beschreibung. Die vollständige Beschreibung ist unseren Mitgliedern vorbehalten.
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